Zwischen den einzelnen Bundesländern gibt es
deutliche Unterschiede. So liegt der Equal Pension Day in Vorarlberg (5.
Juli) mehr als eineinhalb Monate vor jenem in Wien (27. August).
Nur zwei Prozent erreichen 45 Beitragsjahre
Der
durchschnittliche Rückstand (Gender Pension Gap) beträgt bei den 2017
neu zuerkannten Alterspensionen von Frauen 43% zu den Männerpensionen.
Dafür
gibt es mehrere Gründe: Frauen haben im Schnitt 10 Beitragsjahre
weniger als Männer, Großteils bedingt durch betreuungsbedingte
Erwerbsunterbrechungen, das durchschnittliche Antrittsalter zur
Alterspension unterscheidet sich nur rund 3 Jahre. Das österreichische
Sozialversicherungssystem bestraft jedes fehlende Jahr: bei den 2017
neuzuerkannten Alterspensionen erreichten nur 2% der Frauen, aber auch
nicht mehr als 52% der Männer jene 45 Versicherungsjahre, die 80% des
durchschnittlichen Monatseinkommens als Pension garantieren.
Dazu
kommt die Lohnschere: Frauen verdienen in Österreich in Vollzeit für
die gleiche Tätigkeit 22,2 Prozent weniger als Männer in derselben
Position, was deutlich über dem EU-Durchschnitt von 16,7% liegt. Ein
segregierter Arbeitsmarkt, Frauen arbeiten oft in sogenannten
Frauenbranchen, die wesentlich schlechter bezahlt sind als Branchen, in
denen vorwiegend Männer arbeiten - trägt das Seinige zum Gefälle
zwischen Männern und Frauen bei.
Jede Stunde zählt
Ein
ganz wesentlicher Grund für die schlechten Frauenpensionen darf nicht
unerwähnt bleiben - nämlich die hohen Teilzeitraten bei Frauen.
Die
städtischen Frauenbüros und der Frauenausschuss des Österreichischen
Städtebundes veranstalten auch heuer wieder Verteilaktionen, um auf die
Pensionslücke zwischen Frauen und Männern aufmerksam zu machen. Dazu
wird ein Lineal in den Städten verteilt, das vor allem aufzeigt, wie
sich Teilzeitarbeit und Erwerbsunterbrechungen auf die Pensionshöhe und
das Lebenseinkommen auswirken. Eines ist klar: je länger
Erwerbsunterbrechungen und Teilzeitphasen ausfallen, desto niedriger
wird die Pension und damit das Lebenseinkommen.
Kurzfristige
Entscheidungen für Teilzeitarbeit haben oft langfristige Folgen wie
armutsgefährdende Alterspensionen. Jede Wochenstunde, die Frauen also
mehr arbeiten, wirkt sich positiv auf das Lebenseinkommen aus, sichert
Unabhängigkeit und Lebensstandards, auch im Alter.
Umstrukturierung und Umverteilung
Um
die im europäischen Vergleich überdurchschnittlich hohen Einkommens-
und Pensionsdifferenzen zu reduzieren, braucht es in vielen Bereichen
neue Rahmenbedingungen, von der langfristigen Grundfinanzierung von
Kinderbetreuungseinrichtungen bis zur Umstrukturierung am Arbeitsmarkt,
so würde etwa die 30 Stunden-Woche für alle - eine Forderung des
Frauenvolksbegehrens - zu einer besseren Umverteilung von bezahlter und
unbezahlter Arbeit führen.
"Frauen verrichten den Großteil
unbezahlter Haus- und Betreuungsarbeit und können dann trotz jahrelanger
Berufstätigkeit nicht von ihrer Pension leben," erklärt
Städtebund-Generalsekretär Thomas Weninger, selbst einer der ersten
Väter im Wiener Magistrat, der in Karenz gegangen ist und ergänzt:
"Nicht nur faire Entlohnung schützt vor Armutsgefährdung im Alter, auch
die partnerschaftliche Teilung von unbezahlter Arbeit trägt wesentlich
zur Absicherung von Frauen bei."
Wichtige Info-Stellen:
Pensionsberatung der Arbeiterkammerwww.arbeiterkammer.at/beratung/arbeitundrecht/pension/index.html
Informationen des Bundeskanzleramtes auf help.gv.at
https://bit.ly/2y6TjGN
Equal Pension Day in den Bundesländern
Der
Equal Pension Day fällt heuer auf den 28. Juli, dennoch gibt es nach
Bundesländern starke Unterschiede - ein früheres Datum (Vorarlberg, 5.
Juli) bezeichnet demnach eine stärkere Differenz, ein späteres Datum
(Wien 27. August) eine geringere Differenz zwischen den Pensionen der
Geschlechter:
o Vorarlberg: 5. Juli (+/- 0 Tage, Differenz zum
Vorjahr) o Oberösterreich: 9. Juli (+ 1 Tag) o Burgenland: 20. Juli (+ 2
Tage) o Tirol: 20. Juli (+ 1 Tag) o Steiermark: 22. Juli (+/- 0 Tage) o
Niederösterreich: 24. Juli (+1 Tag) o Salzburg: 27. Juli (+1 Tag) o
Österreich: 28. Juli (+ 1 Tag) o Kärnten: 3. August (+ 1 Tag) o Wien:
27. August (+2 Tage)
Informationen über den Österreichischen Städtebund
Der
Österreichische Städtebund ist die kommunale Interessenvertretung von
255 Städten und größeren Gemeinden. Etwa 65% der Bevölkerung und 71% der
Arbeitsplätze befinden sich in Österreichs Ballungsräumen.
Mitglieder
des Städtebundes sind neben Wien und den Landeshauptstädten praktisch
alle Gemeinden mit über 10.000 EinwohnerInnen. Die kleinste
Mitgliedsgemeinde zählt knapp 1.000 EinwohnerInnen. Die Mitgliedschaft
ist freiwillig. Der Österreichische Städtebund ist Gesprächspartner für
die Regierung auf Bundes- und Landesebene und ist in der
österreichischen Bundesverfassung (Art. 115 Abs.3) ausdrücklich erwähnt.