Wiener Stadtverwaltung: AVISO zum angekündigten Lockdown

21.11.2021

AMTSWEGE, PARTEIENVERKEHR - NUR IN ÄUSSERST DRINGENDEN FÄLLEN

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Wenn am Montag, dem 22.11.2021, der bundesweit verhängte Lockdown für alle in Kraft tritt, sind auch die Ämter und Dienststellen der Stadt Wien verpflichtet, den persönlichen Parteien- bzw. Kund*innenverkehr auf das Nötigste zu reduzieren. Amtswege bzw. persönliche Termine werden nur in unaufschiebbaren, dringenden Fällen vorgenommen. Der verhängte Lockdown für alle wird laut Ankündigung der Bundesregierung voraussichtlich 20 Tage andauern (Mitte Dezember), unter Bedachtnahme einer Evaluierung des Infektionsgeschehens nach 10 Tagen.

Was sind unaufschiebbare, dringende Fälle?

Dringende, unaufschiebbare Fälle treten ein, wenn Personen als Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Leistungen diverser Stellen (Banken, Post, Versicherungen, etc.) gültige Ausweise und Unterlagen benötigen und zur Erneuerung der Gültigkeit (Personalausweis, Lebensbestätigung, etc.) zur Identifizierung persönlich bei der Behörde erscheinen müssen. Dringend und unaufschiebbar heißt auch, wenn die Erledigung des Amtsweges nicht auf einen späteren Zeitpunkt - nach dem Lockdown - verschoben werden kann. Wichtige Leistungen aus den Bereichen, Gesundheit, Meldewesen, Soziales, Nothilfe-Angebote oder Termine, die gesetzlich verpflichtend sind, bleiben natürlich aufrecht.

Der Großteil der Anträge kann in Wien bereits online erledigt werden. Alle Angebote dazu finden sich auf den Amtshelferseiten der Stadt Wien: https://www.wien.gv.at/amtshelfer/ (Beihilfen, Parkpickerl, etc.)

Telefonie: Für all jene, die kein Internet haben, lässt sich auch vieles über einen Anruf in der zuständigen Magistratsabteilung der Stadt Wien erledigen. Nicht jede Frage muss mit persönlichem Erscheinen gekoppelt sein. Sollten Sie nicht sicher sein, ob Sie persönlich erscheinen müssen, erkundigen Sie sich vorab telefonisch bei der zuständigen Stelle.

Um hier die Gefahr der Ansteckung so gering wie möglich zu halten, empfiehlt die Stadt Wien dringend, sich vor jedem persönlichen Termin am Amt oder in einer Dienststelle der Stadt Wien testen zu lassen. In allen Ämtern und Dienststellen der Stadt Wien gilt für Kund*innen FFP2-Maskenpflicht.