Frühstück am Markt – Sonntagsöffnung der Gastro auf Märkten ab nun möglich

20.05.2021
Marktamtsdirektor Andreas Kutheil, Märktestadträtin Ulli Sima und NEOS Marktsprecher Markus Ornig © PID/Votava
Marktamtsdirektor Andreas Kutheil, Märktestadträtin Ulli Sima und NEOS Marktsprecher Markus Ornig © PID/Votava

Genuss am Markt unter klaren Sicherheitsauflagen - Bezirke bestimmen die Öffnungszeiten der Gastronomiebetriebe

Sonntags-Frühstück mit Familie oder FreundInnen am Markt! Ein weiterer Lichtblick nach Aufhebung der Corona-bedingten Schließungen: Endlich können auch die Gastronomie-Betriebe auf den Märkten an Sonn- und Feiertagen ihre Gäste bewirten. Am kommenden Sonntag und auch gleich am Montag, der ein Feiertag ist, ist es erstmals so weit: Die im rot-pinken Regierungsprogramm fixierte und kürzlich beschlossene Novellierung der Marktordnung tritt auch faktisch in Kraft. Sie kann nun nach Ende der Lockdown-Bestimmungen umgesetzt werden, natürlich mit den entsprechenden Sicherheitsvorgaben der Bundesregierung für die Gastronomiebetriebe.

"Die Forderung nach Sonntag-Öffnung der Gastro auf den Märkten war groß und ich freue mich sehr, dass wir in enger Zusammenarbeit mit den Bezirken nun diesen Schritt setzen konnten. Die BezirksvorsteherInnen definieren die konkreten Öffnungszeiten, um einen Ausgleich zwischen Gastro und AnrainerInnen zu gewährleisten", so die für die Märkte zuständige Stadträtin Ulli Sima. Der maximale Rahmen ist von 9 Uhr bis 22 Uhr festgelegt und wird von Bezirk zu Bezirk unterschiedlich gehandhabt.

Koalitionspartner NEOS freut sich über die gemeinsame Initiative zur Novellierung der Marktordung. Marktsprecher Markus Ornig: "Wir haben noch viel vor, um die Wiener Märkte zu beleben. Die Sonntagsöffnung der Gastronomiebetriebe auf den Märkten ist ein erster wichtiger Schritt zur Attraktivierung der Grätzel. Ich bin überzeugt, dass die Wienerinnen und Wiener künftig gern mit ihren Familien und Freunden diese Möglichkeit nützen werden und es in Zukunft heißt: Sonntag ist Markttag!"

Unterschiedliche Regelungen auf den Märkten, die die BezirksvorsteherInnen festgelegt haben:

  • Karmelitermarkt: Mo-Sa 6-23, So/Feiertag 9-19 Uhr
  • Volkertmarkt: Mo-Sa 6-23, So/Feiertag 9-19 Uhr
  • Vorgartenmarkt: Mo-Sa 6-23, So/Feiertag 9-19 Uhr
  • Rochusmarkt: Mo-Sa 6-23, So/Feiertag 11-18 Uhr
  • Naschmarkt: Mo-Sa 6-23, So/Feiertag 10-21 Uhr
  • Viktor-Adler-Markt: Mo-Sa 6-23, So/Feiertag 9-21 Uhr
  • Meidlingermarkt: Mo-Sa 6-23, So/Feiertag 10-18 Uhr
  • Meiselmarkt: Mo-Sa 6-20 Uhr, So/Feiertag geschlossen
  • Schwendermarkt: Mo-Sa 6-21, So/Feiertag 9-19 Uhr
  • Brunnenmarkt: Mo-Sa 6-23, So/Feiertag 9-17 Uhr
  • Gersthofer Markt: Mo-Sa 6-22, So/Feiertag 9-22 Uhr
  • Johann-Nepomuk-Vogl-Markt: Mo-Sa 6-22, So/Feiertag 9-19 Uhr
  • Kutschkermarkt: Mo-Sa 6-22, So/Feiertag 9-17 Uhr
  • Nußdorfer Markt: Mo-Sa 6-21, So/Feiertag 9-22 Uhr
  • Sonnbergmarkt: Mo-Sa 6-21, So/Feiertag 9-22 Uhr
  • Hannovermarkt: Mo-Sa 6-22, So/Feiertag 9-16 Uhr
  • Floridsdorfer Markt: Mo-Fr 6-22, Sa 6-21, So/Feiertag 9-17 Uhr
  • Bei diesen Uhrzeiten handelt es sich um die erlaubten Maximalöffnungszeiten der Gastronomie.