Am Samstag, 10. Januar 2026 findet im Berghotel Tulbingerkogel das traditionelle Tullnerfelder Neujahrskonzert bereits zum 24. Mal statt. Die Veranstalter freuen sich gemeinsam mit den Hauptsponsoren, auf ein großartiges musikalisches Erlebnis.
ARBÖ: Situative Winterreifenpflicht startet

Mit 1. November tritt die situative Winterreifenpflicht in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt müssen Fahrzeuge bei winterlichen Fahrbedingungen mit den richtigen Reifen ausgestattet sein.
Das Gesetz zur situativen Winterreifenpflicht sieht vor, dass vom 1. November bis 15. April des darauffolgenden Jahres bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen wie insbesondere Schneefahrbahn, Schneematsch oder Eisfahrbahn das Fahrzeug nur in Betrieb genommen werden darf, wenn an allen Rädern Winterreifen angebracht sind.
Als Winterreifen verwendet werden dürfen nur solche Reifen, auf denen folgende Kennzeichnungen zu finden sind: M+S, M.S., M&S, M/S oder ein Schneeflockensymbol. Ganzjahresreifen sind ebenfalls mit dieser Markierung versehen. "Diese Symbole garantieren, dass die Reifen für den speziellen Einsatz auf winterlichen Fahrbahnen geeignet sind", erklärt Erich Groiss, technischer Koordinator beim ARBÖ. Der heurige ARBÖ-Ganzjahresreifentest gibt einen Überblick über die besten Modelle: https://www.arboe.at/infos/rund-ums-auto/reifen-und-raeder/arboe-reifentests
Ganz egal, ob es ein klassischer Winterreifen oder Ganzjahresreifen wird, für beide Arten gilt die Mindestprofiltiefe von 4 Millimetern bei Radialbauart. Weiters müssen alle vier montierten Reifen Winter- oder Ganzjahresreifen sein. Ungefähr vier Jahre beträgt die gesunde Lebensdauer von Winterreifen - abhängig von Kilometerleistung und Fahrprofil. "Mit dieser 4er-Regel ist man auf der sicheren Seite, was Winterreifen betrifft, so Groiss weiter.
Wer die Winterreifenpflicht ignoriert, nimmt die Gefahr von empfindlichen Strafen in Kauf: Bei einer Verkehrskontrolle kann die Exekutive im Extremfall - bei Gefährdung - Strafen bis zu 5.000 € verhängen. Auch sind Probleme mit der Versicherung zu erwarten, wenn es bei winterlichen Fahrverhältnissen zu einem Verkehrsunfall kommt und keine Winterreifen am Fahrzeug angebracht sind. Die Haftpflichtversicherung kann Regressansprüche stellen und die eigene Kaskoversicherung zahlt den Schaden möglicherweise nicht. ARBÖ-Rechtsexperte Mag. Martin Echsel empfiehlt: "Die Winterreifenpflicht sollte unbedingt eingehalten werden, da dadurch rechtliche Probleme leicht vermieden werden können."
Ein
weiterer wichtiger Punkt ist die Lagerung der Reifen, auch hier gibt es
einige Dinge zu beachten. Vor der Einlagerung der Sommerreifen sollten
die Pneus auf Beschädigungen kontrolliert und die Profiltiefe gemessen
werden. Nähert sich das Profil der gesetzliche vorgeschriebenen
Mindesttiefe sollten im kommenden Frühjahr neue Reife angeschafft
werden. Gelagert werden die Reifen am besten an einem
trockenen, schattigen Ort. Reifen, die auf einer Felge aufgezogen sind, sollten hängend oder liegend auf einer Palette gut unterlüftet gelagert werden. Werden sie stehend aufbewahrt, kann es zu sogenannten "Standplatten" kommen.
Weiters empfiehlt der ARBÖ, die Reifen von geschultem Personal montieren zu lassen, um böse Überraschungen zu vermeiden. Räderwechsel werden in allen österreichweit 91 ARBÖ-Prüfzentren durchgeführt.
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