Mit 1. November
tritt die situative Winterreifenpflicht in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt
müssen Fahrzeuge bei winterlichen Fahrbedingungen mit den richtigen
Reifen ausgestattet sein.
Das
Gesetz zur situativen Winterreifenpflicht sieht vor, dass vom 1.
November bis 15. April des darauffolgenden Jahres bei winterlichen
Fahrbahnverhältnissen wie insbesondere Schneefahrbahn, Schneematsch oder
Eisfahrbahn das Fahrzeug nur in Betrieb genommen werden darf, wenn an
allen Rädern Winterreifen angebracht sind.
Als
Winterreifen verwendet werden dürfen nur solche Reifen, auf denen
folgende Kennzeichnungen zu finden sind: M+S, M.S., M&S, M/S oder
ein Schneeflockensymbol. Ganzjahresreifen sind ebenfalls mit dieser
Markierung versehen. "Diese Symbole garantieren, dass die Reifen für den
speziellen Einsatz auf winterlichen Fahrbahnen geeignet sind", erklärt
Erich Groiss, technischer Koordinator beim ARBÖ. Der heurige
ARBÖ-Ganzjahresreifentest gibt einen Überblick über die besten Modelle: https://www.arboe.at/infos/rund-ums-auto/reifen-und-raeder/arboe-reifentests
Ganz
egal, ob es ein klassischer Winterreifen oder Ganzjahresreifen wird,
für beide Arten gilt die Mindestprofiltiefe von 4 Millimetern bei
Radialbauart. Weiters müssen alle vier montierten Reifen Winter- oder
Ganzjahresreifen sein. Ungefähr vier Jahre beträgt die gesunde
Lebensdauer von Winterreifen - abhängig von Kilometerleistung und
Fahrprofil. "Mit dieser 4er-Regel ist man auf der sicheren Seite, was
Winterreifen betrifft, so Groiss weiter.
Wer die
Winterreifenpflicht ignoriert, nimmt die Gefahr von empfindlichen
Strafen in Kauf: Bei einer Verkehrskontrolle kann die Exekutive im
Extremfall - bei Gefährdung - Strafen bis zu 5.000 € verhängen. Auch
sind Probleme mit der Versicherung zu erwarten, wenn es bei winterlichen
Fahrverhältnissen zu einem Verkehrsunfall kommt und keine Winterreifen
am Fahrzeug angebracht sind. Die Haftpflichtversicherung kann
Regressansprüche stellen und die eigene Kaskoversicherung zahlt den
Schaden möglicherweise nicht. ARBÖ-Rechtsexperte Mag. Martin Echsel
empfiehlt: "Die Winterreifenpflicht sollte unbedingt eingehalten werden,
da dadurch rechtliche Probleme leicht vermieden werden können."
Ein
weiterer wichtiger Punkt ist die Lagerung der Reifen, auch hier gibt es
einige Dinge zu beachten. Vor der Einlagerung der Sommerreifen sollten
die Pneus auf Beschädigungen kontrolliert und die Profiltiefe gemessen
werden. Nähert sich das Profil der gesetzliche vorgeschriebenen
Mindesttiefe sollten im kommenden Frühjahr neue Reife angeschafft
werden. Gelagert werden die Reifen am besten an einem
trockenen,
schattigen Ort. Reifen, die auf einer Felge aufgezogen sind, sollten
hängend oder liegend auf einer Palette gut unterlüftet gelagert werden.
Werden sie stehend aufbewahrt, kann es zu sogenannten "Standplatten"
kommen.
Weiters empfiehlt der ARBÖ, die Reifen von
geschultem Personal montieren zu lassen, um böse Überraschungen zu
vermeiden. Räderwechsel werden in allen österreichweit 91
ARBÖ-Prüfzentren durchgeführt.