Vergangene Woche bot ein Mann in Wien Margareten vier wenige Wochen
alte Scottish Fold Kitten zum Verkauf an. Die Katzenbabys und deren
Mutter wurden umgehend beschlagnahmt.
Höllische Qualen,
unendliche Schmerzen und unheilbar krank. Das ist die tragische Realität
von vier Babykatzen der Rasse Scottish Fold, die vergangene Woche in
Wien von der Behörde beschlagnahmt wurden. Ein Mann bot die etwa sieben
Wochen alten Babykatzen illegal in einem Park zum Verkauf an und machte
sich damit gleich mehrfach strafbar. Denn: Scottish Fold Katzen sind
Qualzuchten, die in Österreich per Tierschutzgesetz verboten sind.
Zusätzlich machte sich der Mann strafbar, indem er viel zu junge
Kätzchen illegal verkaufen wollte.
Umgehend wurden die
Babykatzen sowie deren Mutter, die in einer Wohnung gehalten wurde, ins
TierQuarTier gebracht und medizinisch untersucht. Der Katzenfamilie geht
es den Umständen entsprechend gut. Jedoch haben die Katzen, die für
Scottish Fold Katzen typische genetische Veranlagung für die Krankheit
Osteochondrodysplasie (OCD), die zu Beeinträchtigungen wie
Gelenksschwellungen, verdickten und missgestalteten Gliedmaßen sowie
abnormer Körperhaltung führt. "Auch wenn es tragisch klingt: Vor
Katzenmama Lolo und ihren Kitten liegt ein Leben voller Leid. Die
unheilbare Erbkrankheit, die alle Scottish Fold Katzen in sich tragen,
bereitet den Katzen unfassbare Schmerzen", erklärt TierQuarTier
Betriebsleiter Thomas Benda. "Leider beobachten wir in diesem Jahr ein
vermehrtes Aufkommen von Scottish Fold Katzen im TierQuarTier. Während
wir im Jahr 2021 insgesamt 15 Scottish Fold Katzen aufgenommen haben,
waren es seit 1. Jänner 2022 bereits 46 Katzen. Diese Entwicklung
beunruhigt uns sehr, da das Geschäft mit dem Leid der Tiere zunimmt und
Tierquälerei unterstützt wird", so Benda weiter.
Auch die
Tierschutzombudsstelle Wien (TOW) verzeichnet aktuell mehr Anfragen aus
der Bevölkerung zum Thema Scottish Fold. Beinahe wöchentlich werden
Inserate aus den sozialen Medien, in denen solche Tiere zum Kauf
feilgeboten werden, gemeldet. "Oftmals sind die Anrufenden verunsichert,
weil ihnen eine Faltohrkatze oder ein Mischling angeboten wurde, und
sie nicht wissen, ob man so eine Katze halten darf", erklärt Eva Persy,
Leiterin der Tierschutzombudsstelle Wien. "Das Tierschutzgesetz ist hier
ganz eindeutig: Es ist verboten, Tiere mit Qualzuchtmerkmalen zu
importieren, zu erwerben, zu vermitteln, weiterzugeben oder
auszustellen. Seit September ist auch die Bewerbung bzw. Abbildung der
Tiere in der Werbung verboten. Wer dagegen verstößt, riskiert Strafen
von bis zu 7.500 Euro!" Wichtig: Auch eine Schenkung ist nach dem Gesetz
ein "Erwerb". Und auch mischerbige Tiere, bei denen ein Elternteil zum
Beispiel eine Britisch Kurzhaar ist, sind von dem Leid betroffen.
Lolo
und ihre Babys dürfen sich im TierQuarTier von den Strapazen erholen,
bis alle gesundheitlichen Checks abgeschlossen und die Kätzchen alt
genug für eine Vermittlung sind. "Wir appellieren an alle
Tierfreundinnen und Tierfreunde, illegalen Tierhandel und die Zucht von
kranken Qualzuchtkatzen durch dubiose Käufe keinesfalls zu unterstützen.
Kein Kauf rettet ein Tier, sondern schafft lediglich Nachfrage und
somit weiteres Angebot", informiert Thomas Benda. "Als Tierheim sind wir
von der Regelung der Weitervermittlung von Qualzuchtkatzen ausgenommen.
Wir werden für Lolo und ihre Babys schöne, neue Zuhause finden.
Gleichzeitig muss den neuen Familien aber bewusst sein, dass die Tiere
einen langen Leidensweg vor sich haben", gibt Benda zu bedenken.
Weitere Infos zum Thema Qualzucht bei Scottish Fold-Katzen finden Sie auf der Website der Tierschutzombudsstelle Wien.