Im Wiener Prater geht es wieder COVID-19-konform los

17.05.2021

Es ist endlich so weit: Der Lockdown ist bald vorbei! Auch im Prater darf es ab 19. Mai wieder losgehen. Damit der Besuch sicher abläuft, wurden die im Wiener Prater geltenden Corona-Maßnahmen heute vorgestellt. Zudem gibt es zwei Teststationen direkt im Wiener Prater.

Um ein sicheres Vergnügen für Publikum sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter möglich zu machen, wurden zahlreiche Maßnahmen ergriffen, die für die Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus sorgen. Das Sicherheits- und Präventionskonzept wurde gemeinsam mit einem Mediziner sorgfältig ausgearbeitet und dient der optimalen Sicherheit während des Praterbesuchs. Am 17. Mai präsentierten Michael Prohaska, Geschäftsführer Prater Wien GmbH, Ing. Alexander Ruthner, Prokurist Prater Wien GmbH, Dr. med. Hans-Peter Hutter, stellvertretender Leiter der Abteilung für Umwelthygiene und Umweltmedizin, Zentrum für Public Health Medizinische Universität Wien, Stefan Sittler-Koidl, Präsident des Wiener Praterverbandes, und Karl Jan Kolarik, Obmann des Vereins Prater Aktiv und Geschäftsführer des Schweizerhauses die geltenden Regeln für das Vergnügen im Wiener Prater.

Regeln für ein COVID-konformes Vergnügen

Grundsätzlich gelten im Wiener Prater selbstverständlich alle Maßnahmen laut aktueller Verordnung der Bundesregierung für Freizeitbetriebe. Dazu zählen der 2-Meter-Abstand zwischen Personen, die nicht aus demselben Haushalt kommen, sowie die FFP2-Maskenpflicht Indoor, in Warteschlangen und in der Gastronomie (außer bei Tisch). Auf der öffentlichen Fläche gilt laut Verordnung keine FFP2-Maskenpflicht, solange der 2-Meter-Abstand eingehalten werden kann. Dort wurden Boden- und Abstandsmarkierungen angebracht, um die Distanzeinhaltung zu vereinfachen und zu gewährleisten. Zudem werden die Besucherinnen und Besucher an neuralgischen Punkten (Ein- und Ausgänge, Plätze, Sanitäranalgen, Attraktionen etc.) umfassend auf die geltenden COVID-19-Präventionsmaßnahmen und grundlegenden Verhaltensregeln in Deutsch und Englisch hingewiesen. Desinfektionsspender finden sich sowohl auf der öffentlichen Fläche als auch in Schausteller- und Gastronomiebetrieben. Der Sicherheitsdienst wird aufgestockt und ist auch für die Wahrung des Abstandsgebots zuständig. Nur nachweislich negativ getestete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dürfen im Wiener Prater ihren Dienst antreten. Oberflächen werden regelmäßig desinfiziert und in Fahrgeschäften werden die Kapazitäten verringert, wenn der gesetzlich vorgegebene Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.

Für Schausteller- und Gastronomiebetriebe gilt (laut Verordnung), dass zur Benützung bzw. des Besuches ein gültiger Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr (Test, Impfung, Genesung) vorgewiesen werden muss. In Gastronomiebetrieben des Wiener Praters gelten dieselben Maßnahmen (Abstände, Sperrstundenregelung etc.) wie für alle Betriebsarten des Gastgewerbes. Das heißt: Gästegruppen in geschlossenen Räumen bestehen aus maximal 4 Erwachsenen zuzüglich bis zu 6 minderjährigen Kindern in geschlossenen Räumen bzw. 10 Erwachsenen zuzüglich bis zu 10 minderjährigen Kindern im Freien. Konsumation von Speisen und Getränken ist in geschlossenen Räumen nur im Sitzen an Verabreichungsplätzen zulässig.

Neue Testmöglichkeiten

Nachdem zur Benützung bzw. für den Besuch der Schausteller- und Gastronomiebetriebe ein gültiger Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr (Test, Impfung, Genesung) vorgewiesen werden muss, sind im Wiener Prater auch zwei COVID-Teststationen aufgebaut worden. Dort werden kostenlose Antigen-Schnelltests durch geschultes Personal angeboten, wenn sich die Besucherinnen und Besucher erst direkt beim Besuch testen lassen. Die beiden Stationen befinden sich am Wurstelplatz und am Riesenradplatz.

Dem COVID-konformen Vergnügen steht mit diesen Maßnahmen und Regeln nun nichts mehr im Wege. Die Betreiberinnen und Betreiber der Attraktionen und Gastronomiebetriebe im Wiener Prater freuen sich auf die Besucherinnen und Besucher. Zusätzlich wird auch ausdrücklich auf die Übernahme der Verantwortung der Besucherinnen und Besucher für ihre eigene Gesundheit und die der anderen hingewiesen.