Volksanwaltschaft kritisiert Krankenversicherungen: Einheitliche Leistungen bleiben leeres Versprechen

22.09.2024

Zwei Brüder brauchen dieselbe Behandlung. Einer bekommt sie zuhause, der andere muss jede Woche 30 Kilometer ins Spital fahren

Die Brüder Karl und Georg B. haben die Stoffwechselerkrankung Morbus Hunter. Beide benötigen daher dieselbe Behandlung: Eine Enzymersatztherapie, bei der das Medikament Elaprase per Infusion verabreicht wird. Karl B. ist bei der ÖGK versichert. Die ermöglicht ihm, dass die wöchentliche Infusion zuhause von einer Pflegerin verabreicht wird.

Sein Bruder Georg B. hat in der Küche eines Landespflegeheims gearbeitet, er ist daher bei der BVAEB versichert. Sie verweigert ihm die Heimtherapie. Seine Mutter Marianne B. muss ihn jedes Mal 30 Kilometer weit ins Spital führen, und nach der fünfstündigen Behandlung wieder nachhause. "Ich bin mit den Nerven am Ende", sagte sie in der ORF-Sendung "Bürgeranwalt".

Volksanwalt Bernhard Achitz: "Während die ÖGK sich offensichtlich mit dem Land Niederösterreich über Abwicklung und Kostenaufteilung geeinigt hat, schafft das die BVAEB nicht. Das ist ein Musterbeispiel für die Absurdität des zersplitterten Sozialversicherungssystems. Die oft versprochene Vereinheitlichung der Leistungen liegt offenbar noch in weiter Ferne."

Die Schuld an der Nicht-Bewilligung schieben sich BVAEB und Land gegenseitig zu. "Das kommt leider oft vor. Die Volksanwaltschaft fordert für alle Fälle, in denen sich Krankenkassen und Länder uneinig sind, wer zuständig ist, das Prinzip 'Erst zahlen, dann die Kosten aufteilen'. Die betroffenen Menschen und ihre Familien sollen nicht auch noch mit endlosen Behördenwegen sekkiert werden. Kassen und Länder sollen erst einmal die Leistung zur Verfügung stellen und sich dann im Hintergrund ausmachen, wie sie die Kosten untereinander aufteilen", so Volksanwalt Achitz.